Die kommunalen Freien Wähler Baden-Württembergs stehen in einer jahrzehntelangen Tradition.
Die Motivation vieler Menschen, sich bei den Freien Wählern zu engagieren und sachorientierte Kommunalpolitik in den Gemeinden- und Kreistagen zum Wohle ihrer Kommunen zu machen, begründet sich in hohem Maße in der Parteiunabhängigkeit der Freien Wähler Vereine.
Eine lokale, sachorientierte und parteiunabhängige Tradition - damit fühlen sich viele Freie Wähler im Land verbunden. Dazu fühlen sie sich zudem auch weiterhin verpflichtet. Eine Haltung, die in einem umfangreichen Strategieprozess 2021/22 mit der Mitgliederbasis des Freie Wähler Landesverbandes erneut hinterfragt und beantwortet wurde. Als Ergebnis des Strategieprozesses sprachen sich die Mitglieder des Freie Wähler Landesverbandes Baden-Württemberg dafür aus, auch zukünftig in den Städten, Gemeinden und in den Landkreisen „Verein“ zu bleiben und nicht „Partei“ zu werden.
Viele örtliche Freie Wähler Vereine, die Mitglieder im Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. sind, sind nun über die Aussagen der Landesvorsitzenden der Freien Wähler Partei Baden-Württembergs u.a. im Mannheimer Morgen vom 26. August 2023 irritiert und verärgert.
Die lange Tradition vieler Freie Wähler Orts- und Kreisvereine, die starke Stellung der parteiunabhängigen Freie Wähler Vereine in der Kommunalpolitik Baden-Württembergs und die Geschichte des Landesverbandes werden durch die Aussagen von Frau Rolke in keinerlei Hinsicht angemessen eingeordnet.
Was ist der Hintergrund?
In Baden-Württemberg gibt es zwei landesweite Gruppierungen, die den Namen Freie Wähler tragen. Zum einen der 1956 gegründete Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V., in dem sich zahlreiche örtliche Freie Wähler Vereine Baden-Württembergs zusammengeschlossen haben. Der Landesverband tritt als Dachorganisation von rund 8.000 Freie Wählerinnen und Wählern in Baden-Württemberg auf und war bis 2009 auch Mitglied im Bundesverband der Freien Wähler.
Zum anderen die Freie Wähler Partei in Baden-Württemberg, die sich 2010 als Freie Wähler Landesvereinigung Baden-Württemberg im Zuge der Auseinandersetzungen um die Teilnahme an Wahlen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gegründet hat. Der Landesverband lehnte damals eine Wahlbeteiligung auf den weiteren politischen Ebenen ab und trat aus dem Bundesverband aus. Es gab nun zwei Gruppierung in Baden-Württemberg mit dem Namen „Freie Wähler“. Eine Namensschutzklage des Landesverbandes wurde 2010 negativ beschieden, da die Landesvereinigung als Untergliederung der Bundesvereinigung Freie Wähler laut Parteiengesetz verpflichtet sei, die Namensbestandteile Freie Wähler und Baden-Württemberg zu führen. Nach Argumentation des Vorsitzenden Richters müssen der Landesverband (die kommunalen Freien Wähler) und die Landesvereinigung (die Freie Wähler Partei) diese Verwechslungsgefahr hinnehmen.
Es irritiert, wenn in diesem Zusammenhang Frau Rolke als Vorsitzende der Freien Wähler Partei davon spricht, „wir dürfen uns Landesvereinigung nennen, weil wir die ursprünglichen Freien Wähler sind und die anderen dürfen sich Landesverband nennen“. Viele Mitglieder der kommunalen Freien Wähler wundern sich, wie das Gründungsjahr 2010 der Bundes- und Landesvereinigung der Freien Wähler Partei ursprünglicher sein kann als das Gründungsjahr 1956 des Landesverbandes. Und noch mehr verwundert diese Aussage, wenn man sich die jahrzehntelange Tradition vieler Freie Wähler Ortsvereine anschaut. So können zahlreiche Freie Wähler Ortsvereine auf eine über 75jährige Tradition zurückblicken: u.a. die Freien Wähler in Weinheim, in Remseck, in Esslingen, in Hochdorf und in Friedrichshafen. 70jähriges Jubiläum feiern dieses Jahr u.a. die Freien Wähler in Konstanz, Emmendingen und Sankt Georgen.
Weiter irritiert die Aussage von Frau Rolke, dass die Landesvereinigung – also die Freie Wähler Partei – „doch die große Mehrheit der Freien Wähler in Baden-Württemberg“ repräsentieren würde. Die Freie Wähler Partei, die in Baden-Württemberg nur mehrere hundert Mitglieder verzeichnet, sieht sich – im Vergleich zum Freie Wähler Landesverband mit seinen 8.000 Mitgliedern – eher in der Rolle des Repräsentanten der Freien Wähler in den 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg? Diese seltsame Rechnung wirkt auf viele engagierte kommunale Freie Wähler in Baden-Württemberg überaus anmaßend.
Die Freie Wähler Partei in Baden-Württemberg besteht. Die Namensgleichheit mit dem Freie Wähler Landesverband ist gegeben. Jedoch leitet sich aus Sicht der kommunalen Freien Wähler des Landesverbandes daraus kein Automatismus oder eine engere Verbindung ab. Wir sind nicht der kommunale Juniorpartner der Freien Wähler Partei. Die Freie Wähler Partei steht uns kommunalen Freien Wähler nicht näher oder ferner als es anderen Parteien tun.
Ansprechpartner:
Wolfgang Faißt
Landesvorsitzender Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. Schnallenäckerstraße 4
71272 Renningen
Tel. 07159 93 97 93
Mobil: 0163 7061 120
Email: wolfgang.faisst@freiewaehler.org
Dr. Annette Silberhorn-Hemminger
Landesgeschäftsführerin Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. Schlösslesweg 35
73732 Esslingen
Mobil: 0151 62825951
Email: annette.silberhorn@freiewaehler.org
Bernhard Schweizer
Landesgeschäftsführer und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Landesverbandes der Freien Wähler Baden-Württemberg
Marktplatz 7
89150 Laichingen
Tel.: 07333/96110
Fax: 07333/961140
Email: bernhard@schweizer-lehmann.de
Einen spannenden Freie-Wähler-Tag 2022 erlebten die Mitglieder und Gäste des Freie Wähler Tags des Landesverbandes Baden-Württemberg. e.V. am vergangenen Samstag, 14.05.2022, in Karlsdorf-Neuthard. Landesvorsitzender Wolfgang Faißt begrüßte 120 Delegierte und Gäste des Freie Wähler Landesverbandes zum Thema „Kommunalpolitik – erfolgreich gestalten“.
Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Vizepräsident des Städtetags Baden-Württembergs, OB Michael Makurath, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Uli Hockenberger, der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Jung, sowie der Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel zählten neben Bürgermeister Sven Weigt (Karlsdorf-Neuthard) und Kreistagsvertretern zu den Gästen des Freie-Wähler-Tages.
Wie kann eine erfolgreiche Kommunalpolitik gelingen? Und wie müssen sich die kommunalen und originalen Freien Wähler Baden-Württembergs hierfür positionieren, weiterhin als parteiunabhängige Vereine oder mehr als Partei? Diese zwei Schwerpunkte standen am Freie-Wähler-Tag 2022 im Vordergrund.
Prof. Dr. Frank Brettschneider, Kommunikationswissenschaftler an der Universität Hohenheim, zeigte in seinem Festvortrag mit dem Titel „Politik für die Menschen, Politik mit den Menschen“ Impulse für eine gestaltende und damit erfolgreiche Kommunalpolitik auf. Anhand bekannter Konflikte bei Bau- und Infrastrukturprojekten ging er den vielfältigen Gründen für Widerstand und Proteste nach. Dazu präsentierte er mögliche Ansatzpunkte für eine gelingende Kommunikation und dialogische Beteiligungsformate. Deutlich hob er hervor, dass der passive Ansatz „Politik für die Menschen“ heute als Lösung vielfach nicht mehr ausreicht. Es braucht den aktiveren Ansatz „Politik mit den Menschen“. Dieser Ansatz muss im politischen Alltag stärker verankert werden. Umfrageergebnisse zeigen, dass die Menschen weniger Formate der direkten Demokratie wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide einfordern. Die große Mehrheit befürwortet durchaus, dass die gewählten Repräsentanten die politischen Entscheidungen treffen. Jedoch wollen die Menschen in die Beratungen einbezogen werden und sie wollen ihre Empfehlungen und Überlegungen mit einfließen lassen können. Dazu sind frühzeitige und transparente Informationen und Diskussionen im Sinne eines aktiven Beteiligungsformates notwendig. Abschließend wies Prof. Brettschneider darauf hin: „Beteiligung verhindert nicht, dass es zu Konflikten kommt. Aber sie erhöht die Chance auf eine tragfähige Lösung“.
Anschließend fand der genau in diesem Sinne geführte dialog- und basisorientierte Strategieprozess des Freie Wähler Landesverbandes beim Freie Wähler Tag am 14. Mai 2022 seinen Abschluss. Ausgelöst durch die namensgleiche Partei, widmeten sich die Mitglieder des Freie Wähler Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. in einem einjährigen Prozess der zukünftigen Positionierung des Landesverbandes. Dabei stand auch der weitere Umgang mit der namensgleichen Freie Wähler Partei zur Diskussion. Die Namensgleichheit führt zu einer ständigen Verwechslungsgefahr. Dies stellt für die kommunalen Freien Wähler des Landesverbandes ein Dilemma dar, denn ihr Selbstverständnis gründet darauf, eben gerade keine Partei zu sein. Die kommunalen Freien Wähler sind als parteiunabhängige Wählervereinigungen und Vereine in Baden-Württemberg auf der kommunalen Ebene in den Gemeinderäten und Kreistagen schon sehr lange aktiv und erfolgreich. Einige der kommunalen Freien Wähler feiern dieses Jahr bereits ihr 75jähriges Jubiläum, und im südbadischen Wehr sind die Freien Wähler bereits seit über 100 Jahren erfolgreich in der Kommunalpolitik aktiv. Der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V., die Dachorganisation vieler kommunaler Freie Wähler Vereine, besteht bereits seit 1956.
Als Ergebnis des landesweiten Strategieprozesses sprachen sich die Mitglieder des Freie Wähler Landesverbandes Baden-Württemberg dafür aus, auch zukünftig in den Städten, Gemeinden und in den Landkreisen „Verein“ zu bleiben und nicht „Partei“ zu werden. Ebenso soll der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. als Dachorganisation der Freien Wähler „Verein“ und damit Interessensvertretung der in ihm organisierten kommunalen Freien Wähler bleiben. Im Umgang mit der Freie Wähler Partei wird die Strategie „Abgrenzung – wie gegenüber den demokratischen Parteien“ den Mitgliedern des Freie Wähler Landesverbandes empfohlen, und dies wurde bei der Jahreshauptversammlung der Freien Wähler Baden-Württemberg mit großer Mehrheit auch so beschlossen. Eine - auch aktive - Mitgliedschaft einzelner Mitglieder der Orts- und Kreisvereine in einer Partei wird nicht grundsätzlich von den Mitgliedern des Landesverbandes abgelehnt. Die Entscheidung über eine Doppelmitgliedschaft bei den Freien Wählern und in einer Partei obliegt auf Orts- und Kreisebene den lokalen Orts- bzw. Kreisvereinen. Auf Landesebene wird für die Mitglieder des Landesvorstandes und des Landespräsidiums der original Freien Wähler eine Mitgliedschaft in einer Partei ausgeschlossen. Der zukünftige Umgang mit der Freie-Wähler-Partei orientiert sich am Umgang mit den anderen demokratischen Parteien im Land. Diese Positionierung der Freien Wähler des Landesverbandes Baden-Württemberg wurde nahezu einstimmig bei der Jahreshauptversammlung in Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Landesvorsitzende Wolfgang Faißt bedankte sich bei den Delegierten der Freien Wähler für den engagierten Dialog und den Beschluss zum Strategieprozess. „Damit haben wir wieder einmal Verantwortung miteinander und füreinander gezeigt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, miteinander und nicht übereinander zu sprechen.“
Die original Freien Wähler in Baden-Württemberg sind mit über 8.000 Mitgliedern die stärkste kommunalpolitische Kraft in den Gemeinderäten und die zweitstärkste Kraft in den Kreistagen, sodass die gleichnamige Partei der Freie-Wähler-Partei mit rd. 300 Mitgliedern in unserem Bundesland im Grunde zu vernachlässigen ist.
Die am Freie Wähler Tag 2022 beschlossene Strategie zeigt das Selbstverständnis der Freien Wähler in Baden-Württemberg auf. Die kommunalen Freien Wähler sind und wollen Verein bleiben. Parteiunabhängig werden sie sich auch zukünftig sachorientiert und bürgernah für die besten Lösungen vor Ort einsetzen.
Ansprechpartner bei Fragen:
Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
viele anstrengende Monate, Wochen und Tage liegen hinter uns. Insbesondere die Weiterentwicklung der Corona-Pandemie, aber auch die Zukunftsherausforderungen, sei es die Digitalisierung, der Klimaschutz, die Herausforderungen im Bildungs-und Betreuungsbereich sowie die kommunale Haushaltssituation haben uns in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt und werden dies auch im Jahr 2022 weiter tun. Insofern gilt mein Dank zunächst Ihnen, sehr geehrter Herr Landrat Walter und Ihrer M/W/D-Mannschaftfür ihr tägliches Engagement und ihre Leistungen. In diesen Dank darf ich die Kolleginnen und Kollegen in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie alle ehrenamtlichen Tätigen miteinschließen.
Gerade die Pandemiezeit hat deutlich gezeigt, dass die Städte und Gemeinden als Anker des gesellschaftlichen Zusammenlebens leistungs- und handlungsfähig blieben, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ob als Kontaktverfolger, Soforthilfe-Ratgeberoder als Notbetreuungs-Tablet-Testbeschaffer für Kita und Schule oder auch als Ortspolizeibehörde für Fragen von Quarantänereglungen zu Hygienekonzepten und pandemiegerechten Veranstaltungen. Die Städte und Gemeinden, der Landkreis eingeschlossen, haben – ein weiteres Mal – bewiesen, dass sie Krisenmanagement beherrschen und somit in der Lage sind, verlässlich und ausdauernd ihren Teil zur Pandemiebewältigung beizutragen. Dies kann man seitens des Landes und des Bundes nicht in Gänze unterschreiben.
Nun aber zum Kreishaushalt 2022.
Er ist eine sehr gute Grundlage, den hohen Stand der Aufgabenerfüllung in den kommenden Jahren im Landkreis zu erhalten und enthält aus Sicht der FWV alle wesentlichen im nächsten Haushaltsjahr und in den Folgejahren umzusetzenden Maßnahmen und Aufgaben. Der Kreishaushalt zeigt auch deutlich auf, welch hohe Qualitätsansprüche in den Vorjahren ihren Niederschlag in den Haushaltszahlen gefunden haben. Insbesondere die nun beginnenden baulichen Erweiterungen der Berufsschulen und die ersten finanziellen Auswirkungen unseres „Megaprojektes Regionalstadtbahn“ stellen uns vor große organisatorische und personelle Herausforderungen. Die größte Herausforderung ist jedoch die sehr hohe finanzielle Auswirkung auf den Kreishaushalt.Für die Erweiterung der Berufsschulen müssen trotz einer gebildeten Schulbaurücklage von insgesamt 15 Mio. Euro, weitere Kredite in Höhe von 15 Mio. Euro aufgenommen werden. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung müssen für den zukünftigen Haushaltsausgleich die Kreisumlage um absolut 20 Mio. Euro erhöht werden. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass Bund, Land und Kommunen vor dem so genannten „Jahrzehnt der Transformation“ stehen.
Die von der Bundes- und Landespolitik gefassten Beschlüsse und formulierten Ziele, wie z. B. Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Mobilitätswende, Bildung und Betreuung sowie die Transformation der Wirtschaft, werden sich sehr konkret auf das kommunale Handeln und die strukturellen Erfordernisse vor Ort auswirken. Hier setzt konkret der mit den Kollegen der CDU-Fraktion gemeinsame Antrag der FWV zur Unterstützung der Agentur für Klimaschutz an. Wir möchten von einer befristeten Finanzierung in eine dauerhafte Finanzierung der Agentur für Klimaschutz übergehen, um einerseits das immer schwieriger zu bekommende Personal zur Erledigung der Aufgaben zu halten, andererseits aber vor Ort sicherzustellen, dass die anstehenden Aufgaben auch umgesetzt werden können. Die politisch gefassten Ziele und Beschlüsse sind nur so gut, wenn sie auch vor Ort umgesetzt werden können und diejenigen, die die Maßnahmen umzusetzen haben, auch in die tatsächliche Lage versetzt werden, dies zu tun.
Um es konkreter zu machen, ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte hier im Landkreis. Der Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung, welcher die Gemeinden Mössingen, Nehren, Ofterdingen und Dußlingen mit Trinkwasser versorgt, betreibt auf Gemarkung Kilchberg ein Wasserwerk. Um im Sinne des Klimaschutzes mit einer PV-Anlage Eigenstrom für die Pumpen zu liefern, war geplant, dass wir auf unserem Betriebsgelände eine Freiflächen-PV-Anlage installieren. Eine entsprechende Bauvoranfrage bei der Stadt Tübingen wurde positiv beschieden. Leider lehnte uns die Abteilung Naturschutz des Landratsamtes diese Bauvoranfrage ab, da durch die Aufstellung der PV-Anlage Beeinträchtigungen für das Grundwasser befürchtet werden, da sich das Wasserwerk in einem FFH-Gebiet befindet. Hier wird es explizit deutlich und aktuell, dass zur Umsetzung des Klimaschutzes vs. Naturschutzes noch einige möglicherweise dicke Bretter gebohrt werden müssen. Uns ist bekannt, dass im Nachbarlandkreis in der Stadt Albstadt eine solche Anlage als Pilotprojekt mit entsprechendem Monitoring genehmigt wurde.
Warum ist dies bei uns nicht möglich?
Hinsichtlich der derzeitigen Diskussion, um eine stärkere Windkraftnutzung wird deutlich, wie kläglich in der Vergangenheit die Politik an der Umsetzung dieses Klimaschutzzieles gescheitert ist. Jedem Verantwortungsträger vor Ort ist klar, dass manche politischen Themen gewisse Konflikte in sich bergen. Ein neues Windrad, die Nachverdichtung innerörtlicher Baugebiete oder auch ein neuer 5G- Mast führt zu intensiven kommunalpolitischen Diskussionen, die leider auch immer wieder unsachlich und zum Teil auf persönlicher Ebene geführt werden. Hinzukommt, dass angesichts erweiterter rechtlicher Instrumente das Verhindern oder Verzögern solcher Infrastrukturmaßnahmen spürbar vereinfacht wurde. Die Mittel gegen die Maßnahme sind erfolgsversprechender als die Umsetzung derselben. Daher stehen wir alle vor einer gesellschaftspolitischen Frage mit grundsätzlichem Charakter: Haben wir als Gesellschaft die Kraft und die Bereitschaft, den erforderlichen Veränderungsprozess zu schaffen?
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nur ein Beispiel, wo die Verantwortlichen vor Ort an die Grenze dessen kommen, was politisch vorgegeben oder gesellschaftspolitisch gewollt ist. Wir alle sind aufgefordert hieran zu arbeiten und möglichst konsensfähige Lösungen zu finden.
Der Kreishaushalt ist u.a. davon geprägt, dass insgesamt 33 neue Stellen zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dies zeigt doch eine sehr deutliche Überregulierung und Überbürokratisierung exemplarisch auf. Die Anzahl der Stellen entspricht dem Personalbedarf einer Gemeinde mit rund 3.000 Einwohnern. Von diesen 33 neuen Stellen sind lediglich 7,5 Stellen gegenfinanziert, will heißen, dass ein Großteil dieser Stellen von den Städten und Gemeinden über die Kreisumlage künftig zu finanzieren sind. Der anteilige Betrag für 2022 erscheint überschaubar, die künftige Belastung beträgt jedoch über 1,3 Mio. Euro zusätzlich jedes Jahr. Auch hier sollten wir als kommunale Familie gemeinsam die Stimme erheben, um auskömmliche Finanzmittel bei Bund und Land zur Aufgabenerfüllung einzufordern.
In der Post-Corona-Zeit wird es um die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden gehen. Insofern brauchen wir eine vorausschauende Politik, die den Gemeinden Luft zum Atmen lässt. Die von der Kreisverwaltung im Entwurf stabil gehaltene Kreisumlage sowie die nun nach den Verwaltungsänderungen mögliche geringe Kreisumlagensenkung gehen aus Sicht der FWV in die richtige Richtung. Die Städte und Gemeinden benötigen die Liquidität vor Ort, um die entsprechenden Aufgaben auch künftig zu finanzieren.
Die beim Landkreis vorhandene Liquiditätsreserve ist quasi ein Kassenkredit der Städte und Gemeinden aus den Vorjahren, welcher nun wieder zurückgeführt werden sollte.
Auch im Jahr 2022 werden einige Städte und Gemeinden im Landkreis ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können und somit von der Substanz leben. Es ist aber erforderlich die Kommunen in ihrer Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeit zu stärken.
Des Weiteren werden wir nicht umhin kommen auch im Kreistag darüber zu diskutieren, was sich der Landkreis künftig mit all seinen Aufgaben leisten kann und leisten soll. Die Aufgaben der Daseinsvorsorge zuverlässig und qualitätsvoll zu gewährleisten, heißt aber eben auch zu definieren, welche Aufgaben in die Eigenverantwortung der Bürger fallen. Denn es ist weder leistbar, noch im Sinne einer verantwortlichen Bürgerschaft erstrebenswert, jede gesellschaftliche Herausforderung staatlich lösen zu wollen. Ansonsten droht eine zunehmende Diskrepanz zwischen politischen Zusagen einerseits und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der staatlichen bzw. kommunalen Ebenen andererseits. Grundsätzlich ist die FWV der Meinung, dass die Haushaltsberatungen im Landkreis, nicht nur auf die Höhe der Kreisumlage zielen sollten, sondern sollte eher das Augenmerk auf die Prüfung der Notwendigkeit der entsprechenden Aufwendungen gelenkt werden. Wir werden nicht umhinkommen, zukünftig in eine Diskussion der Aufgabenkritik einzusteigen. Es kann nicht unser Ziel sein, dass der Landkreis Tübingen in dieselbe Lage wie Baden-Württemberg kommt, in dem mehr Verbindlichkeiten als Vermögen vorliegen. Insofern müsste die Überschrift des Koalitionsvertrages der aktuellen Landesregierung nicht „Jetzt für morgen“ lauten, sondern getreu dem Motto der FWV „Wir denken schon gestern an das Übermorgen“!
Herzlichen Dank!
Seit mehreren Wochen und Monaten müssen die Mitglieder des „Landesverbandes der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V. feststellen, dass insbesondere die öffentliche Berichterstattung in den Medien zusehends die strikte Trennung und Unterscheidung zwischen den Mitgliedern des „Landesverbandes der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V.“ und der zur Landtagswahl 2021 antretenden „Freie-Wähler-Partei“ nicht wahrnimmt und nicht korrekt darstellt.
In Baden-Württemberg sind die vom Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg vertretenen Freien Wähler seit Jahren die stärkste kommunalpolitische Kraft in den Gemeinderäten und die zweitstärkste kommunalpolitische Kraft in den Kreistagen. Auch die Kommunalwahlen im Jahr 2019 spiegeln diese bedeutende kommunalpolitische Position der Freien Wähler in Baden-Württemberg eindrucksvoll wider.
Der seit 1956 bestehende Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. ist 2009 aus dem (damals noch kommunalen) Bundesverband ausgetreten, weil dieser sich zu einer Kandidatur der „Freien Wähler“ bei den Europawahlen im Jahre 2009 entschlossen hatte. Vor den seitherigen Kommunalwahlen (2009, 2014 und 2019) gab es in den Mitgliederversammlungen oder im Präsidium des Landesverbandes der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V. immer wieder Abstimmungen darüber, ob die Freien Wähler Baden-Württemberg sich nur kommunalpolitisch oder auch auf Landes-, Bundes- oder Europaebene engagieren sollten. Die Abstimmungen darüber verliefen ebenso eindeutig wie die bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Frühjahr 2010 und zuletzt im Frühjahr 2019, bei der fast 100% der anwesenden Delegierten gegen eine über die kommunale Ebene hinausgehende politische Mandatstätigkeit der Freien Wähler votierten.
Die „Freie Wähler-Partei“ will sich gerade mit ihrer Namensgebung die überaus große Beliebtheit der Freien Wähler als kommunalpolitische Kraft zunutze machen. Warum sonst sollte sie sich „Freie Wähler“ nennen? Man tut den Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten der „Freie-Wähler-Partei“ sicher nicht unrecht, wenn man dieses Handeln als „Trittbrettfahrerei“ bezeichnet. Es ist offensichtlich, dass sich die „Freie-Wähler-Partei“ die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der vielen kommunalen Freien Wähler/innen in den Städten und Gemeinden und deren guten Namen zunutze machen will. Formalrechtlich ist dies zwar nicht zu beanstanden, weil der Begriff „Freie Wähler“ nicht geschützt werden kann, aber genauso legitim ist es für die kommunalen Freien Wähler in Baden-Württemberg, sich von einem solchen Verwirrung stiftenden Gebaren klar zu distanzieren! Die Führung des Namens „Freie Wähler“ durch eine Partei schafft eine Verwechslungsgefahr, weil die Wählerinnen und Wähler unter Umständen nicht mehr unterscheiden können, wem sie ihre Stimmen geben.
Den Mitgliedern des Freie Wähler Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. liegt daran, auch weiterhin in den Städten und Gemeinden von den Wählerinnen und Wählern ausschließlich als kommunal gewählte Mandatsträger angesehen zu werden. Lediglich der Landesverband als Dachorganisation der kommunalen Freien Wähler vertritt auf Landes- und Bundesebene durch Gespräche mit den Regierungsvertretern und mit den Vertretern der Landtagsfraktionen die Interessen ihrer Mitglieder, und dies nur bei Themen, die kommunalpolitisch relevant sind.
Es ist daher für den Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V. richtig und wichtig, die Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt umfassend zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die bei der kommenden Landtagswahl in Baden-Württemberg antretende „Freie-Wähler-Partei“ eine eigenständige Organisation darstellt und mit dem Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V.“ nichts zu tun hat.
Stuttgart,im Januar 2021
Für den Geschäftsführenden Vorstand und das Präsidium des Landesverbandes der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V.
BM Wolfgang Faißt
Landesvorsitzender
Ansprechpartner bei weiteren Fragen:
Landesvorsitzender BM Wolfgang Faißt (mobil: 0163 –706 11 20, Festnetz: 07159-924-120)
Im Vertretungsfall: Landesgeschäftsführer Friedhelm Werner: 0171 –6218878
Weitere Informationen: www.freiewaehler.org
Die Kommunalwahlen sind vorbei. Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden, dass im künftigen Kreistag neben 6 Fraktionen 2 neue Gruppierungen vertreten sind und der Kreistag insgesamt auf 67 anstelle von bislang 62 Sitzen angewachsen ist. In den nächsten 5 Jahren werden 30 neue Kreistagsmitglieder die anstehenden Themen mitberaten und beschließen. Ich befürchte, dass es zukünftig mehr um politische Diskussionen, als um Sachthemen gehen wird, da mindestens 2 Gruppierungen Einzug in den neuen Kreistag gefunden haben, die sich bislang nicht mit den Aufgaben eines Landkreises auseinandergesetzt haben. Zuversichtlich bin ich dennoch, dass insbesondere dort wo es um Zukunftsthemen und auch deren langfristige bzw. nachhaltige Finanzierung geht, die politischen Mehrheiten gefunden werden müssen, ohne das die Entscheidungen auf Kreisebene zu Verwerfungen in den Haushalten der Städte und Gemeinden führen. Zwischenzeitlich dürfte nach dem Wahlkampf auch bei allen Kreistagsmitgliedern angekommen sein, dass nach den neuesten Steuerschätzungen die Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in den nächsten 5 Jahren um rund 124 Mrd. Euro niedriger ausfallen, als zuletzt geschätzt. Verschiedene Krisen und Konflikte belasten die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft und führen zu einer deutlichen Reduzierung des Wirtschaftswachstums. Diese Entwicklung wird zeitversetzt bei den Städten und Gemeinden in Form weniger Steuereinnahmen ankommen, so dass sich die Politik auch auf Kreisebene auf das Wesentliche konzentrieren muss, um die Zukunft unseres Landkreises zu sichern. Die Schätzung macht zugleich deutlich, dass es nicht damit weitergehen darf, Ausgaben und Versprechungen weiter zu steigern, ohne zu berücksichtigen, wer und wie diese Leistungsversprechen künftig finanziert werden sollen. Gerade auf kommunaler Ebene haben wir die Chance unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern deutlich zu machen, dass der Staat nur das Verteilen kann, was er vorher den Bürgern über Steuern und Abgaben abgenommen hat. Der verlockende Rückgriff auf Erhöhung der Kreisumlage kann nicht die Lösung sein. Deshalb hoffe ich, dass sich bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen ab Herbst bei der Mehrheit der Fraktionen die Bereitschaft durchsetzt, dass nicht alles was wünschenswert erscheint, auch finanzier- und umsetzbar ist.
1. Wie soll der Kreis Wohnraum schaffen und weiteren sozialen Problemen begegnen?
Die Schaffung von Wohnraum ist originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden. In Baden-Württemberg müssten jährlich 65.000 Wohnungen neu gebaut werden. Dies kann nur gelingen, wenn genügend Bauflächen zur Verfügung stehen. Da der Kreis selbst über keine Flächen verfügt, kommt hier die Subsidiarität des Kreises deutlich zum Ausdruck. Die Menschen leben vor Ort in den Kommunen, so dass die örtlichen Verantwortungsträger, welche viel näher an den Bürgern sind, wie der Kreistag, hier in der politischen Verantwortung sind. Die Verfügbarkeit, die Fläche und Lage des Baugrundstückes sowie das Verhältnis des Preises zur möglichen Ausnutzung (Geschossflächenzahl) sind maßgebliche Einflussfaktoren auf die der Kreistag keinen Einfluss hat. Aus diesem Grunde macht es auch wenig Sinn, über die Kreisumlage Gelder von den Kommunen einzusammeln und über ein Förderprogramm zu verteilen. Erfolgsversprechender ist, das Geld bei den Kommunen zu belassen, die dann das Baugrundstück verbilligt an die Kreisbaugesellschaft oder auch an andere Bauträger vergeben mit dem klaren Auftrag eine gesunde Mischung von geförderten Sozialwohnen und Wohnraum im allgemeinen zu erstellen.
Wir sind für einen ausgewogenen sozialen Wohnungsbau in allen Kommunen. Mit Hilfe eines attraktiven öffentlichen Nahverkehrs, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten öffentlichen Infrastruktur lässt sich der Wohnungsdruck in den Zentren mildern.
Die FWV setzt sich für eine kreisweite attraktive Kreisbonus-Card und die aktive Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung ein. Zusammen mit der Sozialverwaltung des Kreises sollen vor Ort passgenaue Lösungen und Netzwerke verortet werden, damit angemessene Sozialleistungen auch bei den wirklich Bedürftigen ankommen. Hierzu gehören auch eine verlässliche Jugendarbeit sowie die Stärkung der Familien- und Beratungszentren. Für unsere älteren Mitbürger*innen setzen wir uns für eine bestmögliche wohnortnahe Versorgung ein. Hier kommt dann die Ausgleichsfunktion des Kreises zum Tragen.
2. Wie kann der Kreis seine Verkehrs- Infrastruktur verbessern?
Die Einwohnerzahl des Kreises steigt stetig an, da einerseits die jungen Familien deutlich mehr Kinder bekommen, andererseits viele neue Bürger aufgrund des heutigen Arbeitsmarktes in den Kreis ziehen. Mit dieser Entwicklung muss auch die Verkehrsinfrastruktur mithalten. Die FWV setzt hier auf alle Verkehrsarten. Wo ein Fahrgastpotential gegeben ist, sollen die Buslinien weiter ausgebaut, die Taktzeiten verstärkt und in den Stoßzeiten morgens und abends erhöht werden. Zur Erschließung des ländlichen Raumes sind auch neue Buslinien erforderlich, die jedoch mit Kleinbussen kapazitätsangepasst bedient werden könnten. Das bestehende Kreisstraßennetz soll stetig saniert werden, da die einen oder anderen Kreiseinwohner nach wie vor auf das Auto angewiesen sind. Daneben soll die Regionalstadtbahn in Gänze zeitnah umgesetzt werden. Insbesondere die Strecken Richtung Hechingen und Horb sind vorrangig umzusetzen, da diese die höchste Kosten-Nutzen-Relation haben und hierdurch sehr viel Individualverkehr von der Straße auf die Schiene verlegt werden kann.
Damit verbunden sind weitere Investitionen in Parkplätzen für Autos bzw. Fahrradabstellanlagen, damit ein Umstieg auf die Bahn möglich wird. Lücken im Radwegenetz sind zu schließen damit weitere Berufspendler auf das Rad umsteigen werden. Die bisherige Förderung von barrierefreien Haltestellen soll fortgeführt werden, damit auch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger am ÖPNV teilnehmen können. Dort wo sinnvoll sollen neue Haltestellen geschaffen werden.
In wenigen Monaten wird ein neuer Kreistag gewählt. Bei solchen oder auch bei anderen Gelegenheiten wird von interessierte Seite immer wieder mal die Forderung gestellt: (Ober-)Bürgermeister*innen gehören nicht in den Kreistag! Sie seien quasi befangen, weil der Kreistag schließlich über die Kreisumlage zu beschließen habe, mit der er sich Geld von den Kommunen holt zur Finanzierung seiner Aufgaben.
Wenn ich diese Forderung „Bürgermeister raus aus dem Kreistag“ höre, werde ich immer ganz kribbelig. Kandidaten von demokratischen Wahlen ausschließen – das kriegt man sonst über die Medien doch immer nur von autokratisch regierten Staaten mit, in denen sich wackelige Despoten damit unliebsame Konkurrenz vom Leib halten wollen. Ich frage mich dann immer: Was steckt bei uns wirklich hinter dieser Forderung?
Machen wir doch einfach mal das, was in Demokratien üblich ist: Schauen wir mal, was die Wählerinnen und Wähler wollen.
Bei der letzten Wahl zum Kreistag Tübingen, 2014, kandidierten 11 von 15 Gemeindeoberhäuptern. Ausnahmslos alle erreichten in ihren Orten jeweils die höchste Stimmenzahl. In einigen Fällen wurden auch frühere Bürgermeister mit beachtlichen Ergebnissen wieder in den Kreistag gewählt. Was die Menschen wollen, ist also klar und eindeutig: Sie wollen ihren „Schultes“ im Kreistag! Dafür gibt es sicher viele Gründe, einer ist aber bestimmt: Sie wählen ihn oder sie in den Kreistag, nicht obwohl, sondern weil dort viel Geld der Kommunen ausgegeben wird.
Der regelmäßige Erfolg von (Ober-)bürgermeister*innen bei Kreistagswahlen lässt mich vermuten, nein eher: befürchten, was wirklich das Motiv ist, diese Gruppe auszuschließen: Auch hier geht es darum, die eigenen Chancen zu verbessern, indem man aussichtsreiche Gegenkandidaten von vornherein ausschaltet. Mit Demokratie hat das natürlich nicht viel zu tun, denn der Wählerwille ist ein ganz anderer!
Also: Bleiben wir beim bewährten demokratischen Prinzip: Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, wen sie im Kreistag haben wollen. Sie brauchen dazu keine Bevormundung und erst recht sollte man ihre Wahl nicht einschränken!
Mit dem Kreishaushalt werden die Grundlagen für die Aufgabenerfüllung im Jahr 2019 ff. festgelegt. Da in 2019 Wahlen sind und sich der Kreistag neu zusammensetzt, versucht jede Kreistagsfraktion eigene Akzente zu setzen. Diese Akzente führen entweder zu einer Reduzierung bereits geplanter Einnahmen oder zu Ausgabensteigerungen. Was allen Anträgen gemein ist, ist die Tatsache, dass sich die Kreisumlage nach oben verändern wird und somit die Städte und Gemeinden, welche sie zu bezahlen haben, belastet.
Die Einnahmebeschaffungsgrundsätze des § 49 Abs. 2 der Landkreisordnung werden von den Antragstellern nicht beachtet. Dort heißt es, dass der Landkreis soweit seine sonstigen Erträge und Einzahlungen
nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken, er von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage erheben kann. Diese Rangfolge der Einnahmenerzielung wird von den Fraktionen gelinde gesagt ausgeblendet.
Es ist selbstverständlich auch einfacher sich der Kreisumlage als Finanzierungsinstrument zu bedienen. Somit müssen sich die Antragsteller selbst keine Gedanken über die Finanzierung machen, sondern die Gemeinderäte der betroffenen Städte und Gemeinden. Getreu dem Motto: Wir bestellen, die anderen bezahlen!
Bereits bei der Vorberatung hat die FWV darauf hingewiesen, dass sich die Kreisumlage in der mittelfristigen Finanzplanung in eine Größenordnung bewegt, die in den Etatberatungen überhaupt nicht berücksichtigt wird. In der mittelfristigen Finanzplanung werden bei der Steuerkraft Steigerungsraten von 3,3 bis zu 8,8 % unterstellt. Die Kreisumlage soll von 95,657 Mio. € auf 111,374 Mio. € ansteigen. Dies bedeutet eine Steigerung des Umlagebetrages um 16,4 %. Hinzu kommt, dass für die zahlreich anstehenden Investitionen (z. B. Regionalstadtbahn) keine belastbaren Kosten vorliegen und auch diese Investitionen über die Kreisumlage finanziert werden müssen.
Aus Sicht der FWV sind deshalb ein Umdenken und eine strikte Haushaltsdisziplin unumgänglich. Wir müssen bereits heute Vorsorge leisten, um in den nächsten Jahren handlungsfähig zu bleiben. Aus diesem Grund haben wir beantragt, dass die sich bis zur Verabschiedung des Haushaltes ergebenden Mehreinnahmen allesamt zur Senkung der Kreisumlage bzw. der Reduzierung der vorgesehenen Darlehensaufnahme verwendet werden sollen. Dies sind wir den späteren Generationen schuldig.